Wir freuen uns über neue aktive Mitglieder!
Alle sind willkommen, die musikalischen Enthusiasmus mitbringen.
Wir begrüßen auch gerne Fördermitglieder und freuen uns natürlich über Spenden.
Für Ihre Beiträge erhalten Sie eine entsprechende Zuwendungsbestätigung.
Wir sind wegen Förderung der Hilfe für Behinderte (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 10 AO) nach dem Freistellungsbescheid des Zentralfinanzamtes Nürnberg StNr 142/107/10786 vom 18.06.2014 berechtigt, für Spenden und Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach § 50 Abs. 1 EStDV auszustellen.
Nur Mut!
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